Zusammenstellung von Regeln/Vorschriften der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bedeutung für Gesundheitsschutz sowie Brand- und Explosionsschutz
TRGS 553: bis zu einer max. Holzstaubkonzentration von 2mg/m³ als Schichtmittelwert (8h) ist ein Arbeiten ohne Atemschutz erlaubt, unter diesem vorgeschriebenen Wert muss der Arbeitgeber allerdings auf Verlangen Atemschutz stellen
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